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ZFA Nr. 11 vom Seite 21

Was sind die Grundrechte?

Von Volker Helfen

Welches Menschenbild liegt unserem Staat zugrunde, was sind Rechte bzw. Grundrechte und welche Bedeutung haben sie? Wie werden unsere Grundrechte geschützt, können sie eingeschränkt werden und wann darf der Staat hier eingreifen? Dieser Artikel beschäftigt sich mit diesen grundlegenden Fragen. Er ist damit der Auftakt einer Beitragsreihe zum grundsätzlichen Aufbau und zur Funktionsweise der Bundesrepublik Deutschland.

Welches Menschenbild liegt der Bundesrepublik Deutschland zugrunde?

Am wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet. Die Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Ihre Bestimmungen wurden in zahlreichen nationalen Verfassungen wie dem deutschen Grundgesetz (GG) aufgenommen. Im deutschen Grundgesetz sind Menschenrechte die Grundrechte, die jedem Menschen ab seiner Geburt zustehen (z. B. Menschenwürde, Freiheit der Person).

  • Universell bedeutet die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte, das heißt, dass Menschenrechte überall für alle Menschen gültig sind.

  • Unveräußerlich meint, dass die Menschenrechte nicht aufgegeben werden können. Kein Mensch ...

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