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USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 12

Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft bei gebrochener Beförderung; Erlass der Umsatzsteuer bei Fehlen des Hinweises auf Übergang der Steuerschuld

, Rev. BFH: V R 44/25

Dr. Christian Sterzinger

Durch ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft soll vermieden werden, dass sich der Zwischenhändler in einer Umsatzfolge im Bestimmungsland der Gegenstände mehrwertsteuerlich registrieren lassen und dort eine Steuererklärung abgeben muss. Außerdem soll sichergestellt werden, dass der innergemeinschaftliche Erwerb der Mehrwertsteuer beim Enderwerber unterliegt, und gleichzeitig verhindert werden, dass dieser Umsatz doppelt besteuert wird. Die Rechtsfolgen eines zunächst nicht erkannten innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft können nicht rückwirkend herbeigeführt werden. Offen ist, ob diese später, d. h. mit Wirkung ex nunc und zwar durch eine Rechnungsberichtigung, die jedoch umsatzsteuerlich als Erstrechnung zu verstehen ist, bewirkt werden können. Beruht das fehlgeschlagene Dreiecksgeschäft allein auf einem Rechnungsmangel, kommt nach Ansicht des FG Düsseldorf () ein Erlass der Steuer in Betracht, sodass selbst bei nachfolgender Rechnungsberichtigung keine Nachzahlungszinsen entstehen.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

  1. Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft i. S. von § 25b UStG kann auch bei Liefergeschäften mit vier Beteiligten in min...