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BFH Urteil v. - I R 183/70 BStBl 1972 II S. 498

Leitsatz

Erhält eine Molkereigenossenschaft, die ihr gesamtes Anlagevermögen an einen Dritten verpachtet hat, von diesem ein nach der von den Genossen bei dem Dritten angelieferten Milchmengen bestimmtes Lokalgeld, so entscheidet es sich allein nach den zwischen der Genossenschaft und dem Dritten getroffenen Vereinbarung, ob das Lokalgeld in vollem Umfang als Pachtzins oder zum Teil als Berichtigung der vom Pächter an die Genossen für die Anlieferung von Milch gezahlten Kaufpreis anzusehen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 498
BFHE S. 23 Nr. 105,
XAAAA-99173

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