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Zulässigkeit des zwischenstaatlichen Informationsaustausches
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 755Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat sich jüngst mit der Zulässigkeit eines zwischenstaatlichen Informationsaustausches auf Ersuchen zu Verrechnungspreisen befasst. Gegenstand des Verfahrens war ein Ersuchen an die Eidgenössische Steuerverwaltung sowie die damit beabsichtigte Übermittlung von Informationen. Grundlage dafür war das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (MAC), das sowohl Nicht-EU-Mitgliedstaaten als auch Nicht-DBA-Staaten einbezieht.
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I. BVGer, Urteil v. - A-6359/2023
[i]Steuerverwaltung der Mongolei ermittelte wegen Gewinnverschiebungen bei RohstoffgeschäftenIn dem zugrunde liegenden Fall ersuchte die mongolische Finanzbehörde gestützt auf das MAC um die Übermittlung von Informationen zur Geschäftstätigkeit der in der Schweiz ansässigen A AG, u. a. zu wirtschaftlichen Eigentümern, Zahlungsflüssen im Zusammenhang mit Kupferverkäufen sowie Steuererklärungen und Finanzberichten für die Jahre 2019 und 2020. Die A legte Beschwerde gegen die beabsichtigte Übermittlung ein.
Sie bestritt ihre Konzernangehörigkeit, rügte die fehlende voraussichtliche Erheblichkeit der ersuchten Informationen und beanstandete einen Verstoß gegen den Grundsatz der V...