Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Sondervergütungen und erbschaftsteuerliche Lohnsumme
Geschäftsführervergütungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer einer Mitunternehmerschaft werden erbschaftsteuerlich bei der jährlichen Lohnsumme i. S. von § 13a Abs. 3 ErbStG berücksichtigt, auch wenn sie einkommensteuerlich Sonderbetriebseinnahmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG darstellen und den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern.
[i]Einbeziehung von Sondervergütungen in Lohnsumme nach § 13a ErbStG?Im Streitfall hatte das Finanzamt bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsumme für den Fünfjahreszeitraum i. S. von § 13a Abs. 4 Satz 1 ErbStG a. F. nach der Vererbung des Mitunternehmeranteils an einer GmbH & Co. KG die Sondervergütungen für die Gesellschafter-Geschäftsführer nicht berücksichtigt und dementsprechend eine niedrigere Lohnsumme festgestellt.
[i]Maßgeblich ist die handelsrechtliche Erfassung als LohnaufwandDie hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Nach dem FG Münster kommt es nicht auf die ertragsteuerliche Beh...