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Der Reemtsma-Direktanspruch in der Praxis
Praktische Bedeutung hat dieser gegen das Finanzamt zu richtende Anspruch schon deshalb, weil es sich in vielen Fällen um höhere Schadensbeträge handelt. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung des EuGH und des BFH die Konturen dieser Anspruchsgrundlage klarer geworden sind. Auch Entscheidungen von Finanzgerichten zeigen, dass erfolgreich Klagen – gestützt auf den Reemtsma-Direktanspruch – gegen das Finanzamt geführt worden sind.
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Voraussetzungen des Anspruchs, Umfang und Verfahren
Grundsätzlich sind folgende Voraussetzungen des Reemtsma-Direktanspruchs zu beachten:
[i]Rechnung für eine Leistung mit zu Unrecht ausgewiesener UStDie Umsatzsteuer muss in einer Rechnung für eine – bereits erbrachte oder noch zu erbringende – Leistung zu Unrecht gesondert ausgewiesen sein.
Der Leistungsempfänger und Anspruchsteller hat diese Umsatzsteuer an den Leistenden [i]Bereicherungsrechtlicher Charaktergezahlt und dieser hat die Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abgeführt. Die Weiterreichung der Umsatzsteuer an das Finanzamt durch den Leistenden ist erforderlich, weil nur dann der Fiskus bereichert ist.
[i]Kein durchsetzbarer RückerstattungsanspruchAnspruch auf Rückerstattung beim Leistenden ist nicht realisierbar (im Fall der Inso...