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Neues Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für energetische Sanierung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪Mit § 35c EStG besteht seit 2020 die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden durch einen progressionsunabhängigen Steuerabzug zu fördern. Die Regelung ergänzt die bestehenden Förderprogramme und soll Eigentümern einen weiteren Anreiz geben, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken.
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Wesentliche Neuerungen im
[i]BMF, Schreiben v. 21.8.2025, NWB YAAAJ-98593 Das überarbeitete Anwendungsschreiben v. (NWB YAAAJ-98593) bringt eine klarere Struktur und zahlreiche Präzisierungen. Begünstigt sind weiterhin Maßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Neu aufgenommen wurde, dass auch Erweiterungen wie Anbauten oder Dachgauben förderfähig sind. Anspruchsberechtigt bleibt grundsätzlich der Eigentümer, wobei auch Ferien- oder Zweitwohnungen einbezogen werden, sofern keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Streng geregelt ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: Selbst e...