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Einkommensteuer | Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG (BFH)
§ 20 Abs. 4a Satz 3
EStG erfasst Fälle nicht, in denen weder der Emittent noch
der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der
Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die
Lieferung von Wertpapieren verlangen zu können (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Gemäß § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG ist, wenn der Inhaber bei einer sonstigen Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG das Recht besitzt, bei Fälligkeit anstelle der Zahlung eines Geldbetrages vom Emittenten die Lieferung von Wertpapieren zu verlangen oder der Emittent das Recht besitzt, bei Fälligkeit dem Inhaber anstelle der Zahlung eines Geldbetrages Wertpapiere anzudienen und der Inhaber der Forderung oder der Emittent von diesem Recht Gebrauch macht, das Entgelt für den Erwerb der ...