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BFH Urteil v. - III R 108/70 BStBl 1972 II S. 414

Leitsatz

Darlehen, die Kommanditisten ihrer Gesellschaft gewähren, sind bewertungsrechtlich grundsätzlich wie Gesellschaftskapital zu behandeln. Dies schließt aber nicht aus, daß eine Forderung aus einem derartigen Darlehen an einen Dritten, der nicht Gesellschafter ist, mit der Wirkung abgetreten werden kann, daß auch bewertungsrechtlich eine Darlehensschuld der Gesellschaft anzuerkennen ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 414
BFHE S. 563 Nr. 104,
BAAAA-99137

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