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Workation – Neue Option für Steuerfachangestellte
Immer mehr Menschen streben danach, ihre beruflichen Aufgaben flexibel und unabhängig von einem festen Standort zu erledigen. In diesem Beitrag geht es um einen interessanten Aspekt der ortsunabhängigen und virtuellen Arbeit in Steuerkanzleien, nämlich der sog. Workation – Arbeiten, wo andere Urlaub machen.
Was ist Workation?
Die „Workation“, ein Begriff, der sich aus den Wörtern „Arbeit“ (engl. Work) und „Urlaub“ (engl. Vacation) zusammensetzt, ist ein innovatives Konzept, das es ermöglicht, an Orten zu arbeiten, an denen man sonst seinen Urlaub verbringt. Dieses Arbeitsmodell stellt auch für Steuerkanzleien eine vielversprechende Option dar. Die Möglichkeit einer Workation kann nämlich nicht nur die Bindung der bestehenden Mitarbeiter stärken, sondern auch potenzielle neue Mitarbeiter dazu bewegen, sich für die Kanzlei zu entscheiden.
Was ist zu beachten?
Es ist wichtig, den Vorgesetzten frühzeitig über die geplante Workation zu informieren und Absprachen zu treffen. Eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Arbeitszeiten und weiterer Regelungen während der Workation kann Missverständnisse vermeiden und Klarheit für beide Seiten schaffen.
Die Vorbereitung einer Workation wirft Fragen zu steuerrechtlichen, ausländerrechtlichen, versicherungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten auf. Darüber hinaus sollte man beachten, dass es nach der gegenwärtigen Gesetzeslage keinen Anspruch auf eine Workation gibt.