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STFAN Nr. 10 vom

Ansatz und Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter

Von Christa Liegl-Wendlandt

Kryptowährung, Kundendaten, Algorithmen – ohne Materie und doch: Wirtschaftsgüter wie alle anderen? Aber sicher: Diese Dinge haben einen Wert, der Wert kann vergänglich sein und so muss eventuell auch abgeschrieben werden. Dennoch bleiben zahlreiche Fragen: Was gehört zu den immateriellen Wirtschaftsgütern? Wie entsteht ihr Wert? Welcher Wert darf im Handels- bzw. im Steuerrecht angesetzt werden? Was gilt bei der Umsatzsteuer? Der Beitrag liefert die Antworten und führt in die komplexe bilanzielle Welt ohne Materie ein!

Immaterielle Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen

Das Gesetz regelt die Aktivierung der immateriellen Wirtschaftsgüter oder Vermögensteile. Danach gilt für die Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände im Anlagevermögen Folgendes:

Das Gesetz weist in § 266 HGB den immateriellen Vermögensgegenständen in der Bilanz auf der Aktivseite einen Platz noch vor den Sachanlagen zu.

Grundsätzlich werden Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten aktiviert, andernfalls mit den Herstellkosten. Der gemeine Wert gilt als Anschaffungskosten beim unentgeltlichen Erwerb, bei Privateinlagen ist der Teilwert an...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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