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BFH 21.05.2025 III R 6/24, StuB 19/2025 S. 756

Gewerbesteuer | Zum Bankenprivileg bei einer Konzernfinanzierungsgesellschaft

(1) Eine Konzernfinanzierungsgesellschaft kann durch das Bankenprivileg gem. § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG i. V. mit § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV begünstigt sein (Bestätigung der Rechtsprechung des BFH). (2) Ein gewerbsmäßiger Betrieb von Bankgeschäften im Sinne der Legaldefinition des Begriffs des Kreditinstituts in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) liegt vor, wenn er auf eine gewisse Dauer angelegt ist und die Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung bzw. entgeltlich betrieben werden. (3) Für die Frage, ob Bankgeschäfte mit der Absicht der Gewinnerzielung bzw. entgeltlich betrieben werden, kommt es auf das zivil- und aufsichtsrechtliche Verständnis des Merkmals „Gewerbsmäßigkeit“ in § 1 Abs. 1 KWG und nicht auf das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht i. S. des § 15 Abs. 2 EStG an (Bezug: § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1, § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG; § 19 Abs. 1, Abs. 2 GewStDV; § 1 Abs. 1 KWG; § 15 Abs. 2 EStG).

Praxishinweise

Bei Kreditinstituten i....BStBl 2019 II S. 173BGBl 2020 I S. 1495