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Fremdvergleich: Einhaltung der Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
Das BVerfG hat entschieden, dass die Einhaltung der Schriftform nicht als Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs. 4 EStG zu werten ist. Vielmehr sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (, NWB ZAAAJ-94981; vgl. auch Seifert, StuB 2025 S. 671, NWB LAAAJ-98888).
Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben der Beschwerdeführerin zu 1., die bei einer Schwesterpersonengesellschaft entstanden sind. In den Anlaufverlusten enthalten ist ein Teilbetrag von 4 Mio. €, den die Beschwerdeführerin zu 1. als Schadensersatzzahlung an eine Schwesterpersonengesellschaft geleistet und als eigene Betriebsausgabe berücksichtigt hatte. Die beid...