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Online-Nachricht - Montag, 29.09.2025

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Zurückhaltende Anwendung angewiesen (BMWE)

Dekorative
		  GrafikDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.

Hintergrund: Im Koalitionsvertrag ist eine deutliche Entbürokratisierung des LkSG vereinbart. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom für eine Novellierung des Gesetzes hatte die Bundesregierung die erforderliche rechtliche Grundlage hierfür angestoßen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.9.2025). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatb...

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