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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | Zurückhaltende Anwendung angewiesen (BMWE)
Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am
in
Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der
Anwendung des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
(LkSG) zurückhaltend und
unternehmensfreundlich zu agieren.
Hintergrund: Im Koalitionsvertrag ist eine deutliche Entbürokratisierung des LkSG vereinbart. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom für eine Novellierung des Gesetzes hatte die Bundesregierung die erforderliche rechtliche Grundlage hierfür angestoßen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.9.2025). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatb...