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BFH Urteil v. - VIII R 118/71 BStBl 1972 II S. 347

Gesetze: BGB § 1059

Leitsatz

Durch die "Abtretung" eines Nießbrauchs wird lediglich die Ausübung des Nießbrauchs im Sinne des § 1059 Satz 2 BGB überlassen. An der Rechtsstellung des Nießbrauchers ändert sich hierdurch nichts. Ihm sind daher nach wie vor die im Rahmen des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 347
BFHE S. 172 Nr. 104,
VAAAA-99113

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