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BFH Urteil v. - VIII R 118/71 BStBl 1972 II S. 347

Gesetze: BGB § 1059

Leitsatz

Durch die "Abtretung" eines Nießbrauchs wird lediglich die Ausübung des Nießbrauchs im Sinne des § 1059 Satz 2 BGB überlassen. An der Rechtsstellung des Nießbrauchers ändert sich hierdurch nichts. Ihm sind daher nach wie vor die im Rahmen des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zuzurechnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 347
BFHE S. 172 Nr. 104,
VAAAA-99113

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