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BBK Nr. 19 vom

Einzelwertberichtigung einer zweifelhaften Forderung

Bewertung und Verbuchung anhand von Praxisbeispielen

Udo Cremer

Forderungen gehören zu den Bilanzposten, deren Werthaltigkeit zum Bilanzstichtag zu prüfen ist. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine Forderung nicht mehr vollständig realisierbar ist, sind entsprechende Wertberichtigungen vorzunehmen, die bis zur Vollabschreibung reichen können. In der Praxis stellt sich jedoch häufig die Frage, wie mit Abweichungen zwischen der ursprünglich geschätzten Höhe des Forderungsausfalls und dem tatsächlich eingetretenen Verlust umzugehen ist. Dieser Beitrag beleuchtet anhand konkreter Buchungsbeispiele den Umgang mit Einzelwertberichtigungen.

Kernaussagen
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen erst mit Erbringung der Leistung.

  • Forderungen sind mit dem Nennwert zu bewerten und müssen ggf. zum Bilanzstichtag auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben bzw. wertberichtigt werden.

Bewertung einer Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind als Vermögensgegenstände im Jahresabschluss aufzunehmen und mit den Anschaffungskosten einzeln8 zu bewerten. Bei Forderungen entsprechen die Anschaffungskosten dem Nennwert, d. h. ggf. einschließlich Umsatzsteuer.

Am ...