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Track 11 | Richtsatzsammlung: Kein Anspruch auf Information über die zugrunde liegenden Unterlagen
Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Die Inhalte der Sitzungen der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe und die zugehörigen Unterlagen (z. B. Protokolle, Entwürfe) sind demnach grundsätzlich vertraulich und nicht zur Weitergabe an Empfänger außerhalb der Finanzverwaltung bestimmt.
Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden.
Die amtliche Richtsatzsammlung wird bekanntlich von den Betriebsprüfern der Finanzämter für die Verprobung von Umsätzen und Gewinnen von Steuerpflichtigen herangezogen. Sie wird jährlich in Form eines Schreibens vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht.
In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall begehrte ein Antragsteller unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern nähere Informationen über das Zustandekommen der steuerlichen Richtsatzsammlung. So wollte er u...