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Einkommensteuer | Rückwirkender Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6, 7 EStG (LfSt)
Das Landesamt für Steuern
Niedersachsen (LfSt) hat zu dem rückwirkenden Teilwertansatz bei
Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6, 7 EStG Stellung genommen. Hierbei
geht das LfSt auf die BFH-Rechtsprechung und die gesetzlichen Neuregelungen im
JStG 2024 ein (/St 221-3035/2022).
Das LfSt Niedersachsen führt hierzu weiter aus:
Rechtsprechung des BFH
Der BFH hat mit seinem Urteil v. - IV R 36/18, entschieden, dass ein Verstoß gegen die Körperschaftsteuerklausel in § 6 Abs. 5 S. 6 EStG nur (dann) vorliegt, wenn die stillen Reserven im übertragenen Wirtschaftsgut erstmals einem Körperschaftsteuer-Subjekt zuzurechnen sind (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.10.2021).
War das Wirtschaftsgut bereits e...