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BFH | Pflicht zur Vorlage von geschäftlichen E-Mails bei Außenprüfungen
Die Klägerin ist eine GmbH und gehört der Konzerngruppe der A an. Als Teil der Gruppe war die Klägerin vertraglich verpflichtet, Servicedienstleistungen gegenüber der weiteren Konzerngesellschaft B zu erbringen. Das Finanzamt ordnete im Jahr 2018 eine Außenprüfung für die Streitjahre 2012–2014 bezüglich der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bei der Klägerin an. In deren Verlauf forderte die Finanzverwaltung die Vorlage von empfangenen und Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe i. S. von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO sowie sonstiger Unterlagen mit Bedeutung für die Besteuerung i. S. von § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO für den Prüfungszeitraum. Ausdrücklich sollte auch für E-Mails oder E-Faxe ein elektronisch verwertbarer Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte alle Schriftstücke, die die Vorbe...