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Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht: Aktuelle Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
Aktueller Anlass
Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2024 eine Reihe von Gesetzesänderungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie im Bewertungsrecht beschlossen. Die Änderungen wirken sich allgemein positiv auf die mit Erbschaften und Schenkungen verbundenen Steuerlasten aus. Insbesondere steuerliche Beraterinnen und Berater, die vorwiegend beschränkt Steuerpflichtige beraten, sollten sich mit den neuen Regelungen umfassend auseinandersetzen.
Handlungsbedarf
Geplante Übertragungen von vermieteten und in – die erforderliche Amtshilfe gewährenden – Drittstaaten belegenen Immobilien, welche bislang wegen der geplanten und im Jahressteuergesetz letztendlich umgesetzten Besserstellung in Bezug auf die Gewährung des Bewertungsabschlags, der Abziehbarkeit von Schulden und Lasten sowie möglicher Steuerstundungen aufgeschoben wurden, sollten jetzt realisiert werden. Denn ab dem Stichtag der Übertragung wirken sich weitere Preissteigerungen bei Immobilien nicht mehr auf die Höhe der Schenkungsteuer aus.
Handlungszeitraum
Geplante Vermögensübertragungen sollten stets zeitnah realisiert werden. Der ideale Handlungszeitraum für anstehende bzw. geplante Vermögensübertr...