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StBB Nr. 7 vom Seite 1

Ausschluss einer Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften – verfassungswidrig lt. Bundesverfassungsgericht

Edmund Wagner, Regierungsdirektor a.D.Ehemaliger Studienbereichsleiter Bilanzsteuerrecht und Besteuerung der Gesellschaften an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
Übersicht

Aktueller Anlass

Mit Beschluss vom hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG) gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt; Az. 2 BvL 8/13. Der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG betrifft nicht die gesamte Norm, sondern lediglich die Tatsache, dass hiernach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften – anders als die in § 6 Abs. 5 EStG aufgeführten Wirtschaftsguttransfers – nicht steuerneutral zum Buchwert möglich ist.

Handlungsbedarf

Eine Übertragungsmöglichkeit zu Buchwerten führt dazu, dass evtl. vorhandene stille Reserven nicht aufgedeckt und versteuert werden, sondern mitübertragen werden und weiterhin still bleiben. Das Fehlen dieser steuerbegünstigten Übertragung in den entsprechenden Normen ist lt. BVerfG mit dem Grundgesetz unvereinbar. Da das BVerfG nicht die Nichtigkeit von § 6 Abs. 5 EStG entschieden hat, sondern "lediglich", die Verfassungswidrigkeit, bleibt § 6 Abs. 5 EStG in der derzeitigen Norm weiterhin anwendbar, bis der Gesetzgeber den Mangel behoben hat. Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert, den festgestellten Verfassungsverstoß...