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StBB Nr. 6 vom Seite 1

Das Familienheim bei der Erbschaftsteuer

Michael Degethof, Oberregierungsrat, WesertalSachgebietsleiter beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Göttingen
Übersicht

Aktueller Anlass: Die Steuerbefreiung für die unentgeltliche Übertragung eines Familienheims von der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat in der täglichen Beratungspraxis eine große Bedeutung. Doch obwohl die Steuerbefreiung bereits vor 27 Jahren eingeführt wurde (JStG 1997 vom , BGBl 1996 I, 2049) beschäftigen sich Steuerverwaltung und Finanzgerichte bis heute mit zahlreichen ungeklärten Anwendungsfragen. Seit Einführung der Regelung sind zudem nicht nur die Immobilienpreise stark angestiegen, mit dem JStG 2022 hat der Gesetzgeber auch die Grundbesitzbewertung im BewG an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom angepasst. Dies hat eine erhebliche Erhöhung der Grundbesitzwerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Folge.

Handlungsbedarf: In der Gestaltungsberatung kann die Übertragung des Familienheims zu Lebzeiten als sinnvoller Baustein einer gezielten Vermögensübergabe auf die nächste Generation dienen. Zudem sind bei dieser Fallgruppe auch rein finanzielle Zuwendungen begünstigt, sofern sie einer Entschuldung oder Wertsteigerung der Immobilie dienen. Der Familienheimerwerb von Todes wegen birgt dagegen aufgrund der zwingend erforderlichen zehnjährigen Selbstnutzungsfrist und des dam...