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StBB Nr. 5 vom Seite 1

Steuervergünstigungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, Elektrofahrräder und Gratis-Ladestrom an Arbeitnehmer

Anton Rudolf Götzenberger, Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater, MBA International Taxation, Halfing/Obb.
Übersicht

Aktueller Anlass: Mit dem vom Bundesrat am gebilligten Wachstumschancengesetz wurde die Bruttolistenpreis-Höchstgrenze für die steuerliche Förderung von Elektrofahrzeugen von 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben. Damit können künftig Steuervergünstigungen auch für Elektrofahrzeuge mit einem rund 15 Prozent höheren Bruttolistenpreis als bisher in Anspruch genommen werden.

Handlungsbedarf: Unternehmer und Arbeitgeber sollten die vertraglichen Vereinbarungen und Rahmenbedingungen hinsichtlich der privaten Nutzungsüberlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern, E-Bikes, E-Scootern an ihre Arbeitnehmer sowie ggf. gewährter Kostenzuschüsse für Ladeeinrichtungen oder für die von den Arbeitnehmern privat getragenen Stromkosten regelmäßig überprüfen. Denn alle diese Punkte stellen Schwerpunkte bei Betriebsprüfungen, Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfungen dar.

Handlungszeitraum: Der höhere Bruttolistenpreis gilt für nach dem angeschaffte bzw. ab 2024 an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene Elektrofahrzeuge. Die Erhöhung der Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von 60 km auf 80 km gil...