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Aktuelle Rechtsprechung zu haushaltsnahen Tätigkeiten
Aktueller Anlass: Die Steuerermäßigung nach § 35 a EStG für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen hat eine enorme Breitenwirkung und ist Gegenstand nahezu jeder Einkommensteuererklärung. Das letzte ausführliche Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung liegt bereits gut sieben Jahre zurück. Daher ist es für steuerliche Berater und ihre Mitarbeiter umso wichtiger, dass sie die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung aufmerksam verfolgen.
Handlungsbedarf: Bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen sollte günstige Rechtsprechung für den Mandanten selbstverständlich berücksichtigt werden. Hier dürfte sich anbieten, anhand von Checklisten solche Ausgaben zu verifizieren, die nach § 35 a EStG begünstigt sein könnten. Aktuelle Gerichtsurteile sind hier fortlaufend einzuarbeiten. Sofern die Finanzverwaltung diese (noch) nicht anwendet, sind die Erfolgsaussichten von etwaigen Einsprüchen zu prüfen. Da der steuerliche Berater gerade bei der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG in besonderem Maße auf entsprechende Hinweise seiner Mandanten angewiesen ist, dürfte es Sinn machen, diese in regelmäßigen Abständen über die neuesten Entwicklungen zu informieren.
Handlungszeitraum: