Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die gesetzliche Neuregelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG im Lichte der aktuellen Rechtsprechung
Aktueller Anlass: Mit Urteil vom (IV R 42/19, BStBl 2023 II S. 118) hat sich der IV. Senat des BFH erstmals zur Neufassung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG durch das WElektroMobFördG (Gesetz vom , BGBl 2019 I S. 2451) geäußert. Gegenstand der Entscheidung war nicht nur die verfassungsrechtliche Beurteilung der Vorschrift, insbesondere der rückwirkenden Anwendung, sondern ebenso die Voraussetzungen des Ausgliederungsmodells zur Vermeidung einer gewerblichen Infektion, die Grundsätze der Anwendung der Bagatellgrenze sowie die Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur Infektion durch gewerbliche Verluste (vgl. , BStBl 2020 II S. 118).
Handlungsbedarf: Die Kenntnis der aktuellen Rechtslage ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung steuerberatender Berufe, insbesondere im Bereich der Gestaltungsberatung. Gerade im Bereich der Vermeidung der Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG erstaunt es, dass die Grundlagen des sog. Ausgliederungsmodells, obgleich schon länger bekannt, in der Praxis offenbar nicht immer hinreichende Beachtung finden. Wenn das erforderliche Problembewusstsein erst im Rahmen einer bspw. Betriebsprüfung geweckt wird, tritt an die Stelle vorausschauender Planung eine naturgemäß eher wackelige Abwehrberatu...