Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
WPK | WPK – Noch keine Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte möglich
Aus dem Mitgliederkreis erreichte die WPK folgende Frage: „Ich habe gerade einen 40-stündigen Kurs für die Registrierung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte (sogenannte Grandfather-Regelung) absolviert. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann das CSRD-Umsetzungsgesetz in Kraft tritt, würde ich mich gerne jetzt schon,freiwillig' als Nachhaltigkeitsprüfer von der WPK registrieren lassen. Geht das?“
Diese Frage beantwortet die WPK mit „Nein“. Als Gründe dafür führt sie an, dass ihr Verwaltungshandeln als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 WPO) grundsätzlich eine Rechtsgrundlage haben und sich an geltendes Recht halten müsse. Diese Rechtsgrundlage fehle derzeit, sodass Registrierungsanträge als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte nicht bearbeitet werden können und auc...