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StuB 18/2025 S. 715

Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll ( Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).

Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung“ sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

Pflicht zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts: Betroffene Unternehmen sollen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen sog. Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und darin über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Umfang und Detail...