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Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV – Teil 3: Gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen
Keine hauptberufliche Selbständigkeit und Prüfung des Gesamteinkommens
Damit Angehörige beitragsfrei familienversichert werden können, müssen neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen weitere Kriterien erfüllt sein. Teil 1 der Beitragsreihe hat den versicherbaren Personenkreis vorgestellt, Teil 2 die grundlegenden Voraussetzungen wie Wohnsitz und fehlende eigene Versicherung beleuchtet. Im dritten Teil stehen nun zwei weitere gemeinsame Anspruchsvoraussetzungen im Fokus: wenn Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit erzielt werden, darf diese nicht hauptberuflich ausgeübt werden sowie die Prüfung des Gesamteinkommens. Beide Aspekte sind entscheidend für die Beurteilung, ob eine beitragsfreie Mitversicherung möglich ist.
I. Keine hauptberufliche Selbständigkeit
1. Grundsatz
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V schließt diejenigen Angehörigen von der Familienversicherung aus, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall die Gesamteinkommensgrenze nicht überschritten werden sollte. Die Norm wurde erstmalig mit dem Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) vom (BGBl 1988 I S. 2477) und mit Wirkung zum in den Katalog der Anspruchsvoraussetzungen für die Familienversicherung aufgenommen; ausweislich der Gesetzesbegründung hielt der G...