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Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des Vermieter-Ehegatten in den Betrieb des Mieter-Ehegatten
[i]BFH, Urteil v. 22.7.2025 - VIII R 23/23, nv, NWB BAAAJ-98566 Ein Mietvertrag ist grundsätzlich kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen der Ehegatten auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden. Die Mittelverwendung des Vermieter-Ehegatten für Einlagen in den Betrieb des Mieter-Ehegatten stellt die fremdübliche Durchführung des Mietverhältnisses für sich betrachtet nicht infrage (, nv, NWB BAAAJ-98566).
Anmerkung: [i]SachverhaltDas am veröffentlichte Urteil des VIII. Senats im Verfahren VIII R 23/23 betrifft ein Ehegatten-Mietverhältnis, welches beim Mieter-Ehegatten, einem Anwalt und Notar, zu Betriebsausgaben und beim Vermieter-Ehegatten, der im öffentlichen Dienst beschäftigten Ehefrau, zu Mieteinnahmen führte. Der Mieter-Ehegatte überwies die Miete von seinem Geschäftskonto auf das Mietkonto der Ehefrau. Vom Mi...