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Kommentierte Nachricht BBK 18/2025 S. 812

Nachhaltigkeit | Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung

[i]RegE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, Richtlinie (EU) 2022/2464 Am hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) beschlossen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Regierungsentwurf zum Umsetzungsgesetz sowie ein zusätzliches Informationspapier veröffentlicht. Wie auch der im Juli dieses Jahres durch das BMJV bekannt gemachte Referentenentwurf sieht der Regierungsentwurf eine 1:1-Umsetzung der bisherigen CSRD vor, wobei die auf EU-Ebene bereits beschlossene zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Berichtswelle („Stop-the-clock“, Richtlinie (EU) 2025/794) in dem Entwurf reflektiert ist.

[i]Ausnahmeregelung für bestimmte „Wave-1“-Unternehmen Für kapitalmarktorientierte Unternehmen der ersten Welle mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern ist die Ers...