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Wirtschaftliches Eigentum, Abschreibung und Gewinnrealisierung bei Wertpapierleihe
I. Sachverhalt
U schließt im Juli 01 mit der Bank B ein Wertpapierleihgeschäft über in seinem Finanzanlagenbestand befindliche Aktien ab. Das Leihgeschäft hat eine Höchstlaufzeit von sechs Monaten, kann aber von den Beteiligten jeweils mit einer Frist von fünf Bankarbeitstagen gekündigt werden. Vereinbart ist, dass das unbeschränkte Eigentum an den Entleiher B übergeht, das wirtschaftliche Eigentum aber bei U verbleibt. B als Entleiher ist zur Rückgewähr von Aktien gleicher Art, Güte und Menge verpflichtet.
Stimmrechte und Gewinnbezugsrechte aus den Aktien gehen auf B über. Bezogene Dividenden muss B jedoch im Wege der Kompensationszahlung an U ausgleichen.
Die Rückgabe der Aktien erfolgt am . Die in USD notierenden Aktien haben folgende Anschaffungskosten und Kurswerte:
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AK | KW | KW | |
USD | 100.000 | 80.000 | 110.000 |
EURO | 100.000 | 78.000 | 109.000 |
II. Fragestellung
Wie ist der Vorgang bei U in 01 und 02 zu bilanzieren?