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Verrechnungspreis-Compliance
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 655Die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zur Gewinnabgrenzung zwischen nahestehenden Personen (verbundenen Unternehmen) birgt verschiedene Herausforderungen, die dazu führen können, dass die Steuerpflichtigen den verrechnungspreisbezogenen Compliance-Aufwand als unangemessen hoch und die Anforderungen als kaum erfüllbar empfinden. Fraglich ist, was die Gründe dafür sein können und wie dem begegnet werden könnte.
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I. Der Fremdvergleichsgrundsatz und seine praktischen Implikationen
[i]Der Fremdvergleichsgrundsatz hat theoretische SchwächenBeim Fremdvergleichsgrundsatz handelt es sich um eine Fiktion, die sowohl im Abkommensrecht als auch in den nationalen Rechtsgrundlagen enthalten ist. In Bezug auf grenzüberschreitende Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sollen Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten hiernach zugeordnet werden. Unternehmensgewinne sollen dort besteuert werden, wo sie wirtschaftlich entstehen. Herausfordernd in der praktischen Anwendung ist, dass der Fremdvergleichsgrundsatz theoretische Schwächen hat, dass das deutsche Steuerrecht insoweit Besonderheiten bietet und dass die „Beteiligten“ verschiedene Interessen verfolgen....