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Verrechnungspreise in Polen: Prüfungsschwerpunkte
Die steuerlichen Regelungen zu Verrechnungspreisen in Polen wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Einblicke in aktuelle Trends, die Anzahl der Prüfungen sowie die Höhe der Einkommenskorrekturen sind daher besonders relevant. Darüber hinaus liefern aktuelle Urteile sowie veröffentlichte individuelle Steuerinterpretationen (verbindliche Auskünfte) wertvolle Hinweise auf mögliche Entwicklungen im Jahr 2025.
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I. Betriebsprüfungen – Weniger Prüfungen, höhere Effektivität
Im Jahr 2024 wurden in Polen 271 Betriebsprüfungen im Bereich der Verrechnungspreise durchgeführt – ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Effektivität dieser Prüfungen deutlich: 52 % der Prüfungen führten zu Einkommenskorrekturen mit einem Gesamtwert von 753 Mio. PLN (ca. 180 Mio. €). Besonders effektiv waren die gemeinsamen Zoll- und Steuerämter (UCS), die für 94 % der gesamten Nachversteuerung verantwortlich waren. Die durchschnittliche Nachversteuerung pro UCS-Prüfung lag bei 5,63 Mio. PLN (ca. 1,3 Mio. €) – doppelt so hoch wie bei den allgemeinen Steuerämtern (US).