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Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Unternehmen sehen sich regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob und in welcher Höhe Rückstellungen für zukünftige Jubiläumszahlungen zu bilden sind. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht.
Jubiläumsrückstellungen im Handelsrecht
Die Zusage zu einer Jubiläumszuwendung seitens des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bezieht sich auf die gesamte Dauer der Betriebszugehörigkeit, so dass der Arbeitgeber den Aufwand über diesen Zeitraum zu verteilen hat (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Dabei hängt die Höhe der zu bildenden Rückstellung ab
vom Umfang der übernommenen Verpflichtung,
der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme und
der bis dahin vergehenden Zeit.
Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen, der auch zukünftige Gehalts- und Karrieretrends genauso mitberücksichtigt wie eine entsprechende Inflation, da die Zuwendungen dem allgemeinen Preissteigerungsniveau unterliegen. Die mit der Dienstjubiläumszuwendung verbundenen Arbeitgeberanteile der gesetzlichen Sozialabgaben sind ebenfalls einzubeziehen.
Aufgrund der noch mehrjährigen Laufze...