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BBK 17/2025 S. 767

Einsparung von CO 2

Das [i]Technologie für WettbewerbsfähigkeitBundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilization) sowie den Transport und die Speicherung von CO₂ ermöglichen. Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm um: Die Ermöglichung des Einsatzes von CCS und CCU insbesondere für schwer vermeidbare Emissionen des Industriesektors. Prozessbedingte CO₂-Emissionen der Industrie, die nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sind, vor allem bei der Herstellung von Zement und Kalk müssen abgeschieden und gespeichert werden. Nur so können diese Industriezweige in Deutschland gehalten und die Klimazie...