Investitions-Booster: Steuerliche Impulse und neue Herausforderungen
Viele Unternehmen halten sich derzeit mit Neu-Investitionen zurück. Mit dem „Investitions-Booster“, dem am verkündeten Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, will der Gesetzgeber genau hier ansetzen. Neben erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten wird sowohl der Körperschaftsteuersatz als auch der Thesaurierungssteuersatz für Personengesellschaften ab dem Veranlagungszeitraum 2028 schrittweise gesenkt. Beide Maßnahmen dürften die allermeisten Unternehmen freuen.
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es jedoch, wie Prof. Dr. Carsten Theile in seinem Beitrag ab berichtet: Nachteile dürften die Unternehmen mit steuerlichen Verlustvorträgen erfahren, und für Unternehmen, die der Steuerlatenzierung in der Handelsbilanz unterliegen, wird aufgrund der Steuersatzsenkung die Ermittlung latenter Steuern komplexer – nicht erst ab 2028, sondern regelmäßig schon im Jahr 2025.
Verbesserte AfA-Möglichkeiten führen nicht per se zu einer Steuerersparnis, sondern nur zur Verlagerung der Steuerlast auf künftige Perioden und damit lediglich zu einem Liquiditäts- und Zinseffekt. Aufgrund der Steuersatzsenkung mit Wirkung ab 2028 sieht das aber anders aus. Es können sich echte Steuerersparnisse ergeben. Als Daumenregel für die Steuergestaltung ist, so Prof. Dr. Carsten Theile, zu empfehlen, jetzt – unter den noch hohen Steuersätzen bei temporär verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten – zu investieren. Denn dadurch können die künftigen, relativ höheren Gewinne (wegen niedrigerer Abschreibungen) in wenigen Jahren mit geringeren Steuersätzen versteuert werden.
Und auch im Zusammenhang mit der E-Rechnung gibt es aktuelle Entwicklungen: Das BMF-Schreiben zur obligatorischen Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 vom 15. Oktober 2024 hat einige Fragestellungen zur Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben erläutert. In der Praxis blieben jedoch einige Fragen offen. Am 25. Juni 2025 hat das BMF ein Entwurfsschreiben mit dem Titel „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem ; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses“ veröffentlicht. Weitere Ergänzungen finden sich auch im Änderungsschreiben zu den GoBD vom . Dirk J. Lamprecht gibt in seinem Beitrag ab einen Überblick zu den wesentlichen Entwicklungen und Änderungen.
Herzliche Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
BBK 2025 Seite 761
XAAAJ-98764