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FG München Beschluss v. - 14 K 2182/23

Gesetze: AEUV Art. 267 Unterabs. 2, RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. f., EnergieStG § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EnergieStG § 47 Abs. 1 Nr. 3

EuGH-Vorlage: Verwendung „als Heizstoff” bei Erzeugung von Messdaten

Leitsatz

Der EuGH wird gemäß Art. 267 Unterabs. 2 AEUV um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht: Ist der Begriff der Verwendung „als Heizstoff” im Sinne des Art. 2 Abs. 4 Buchst. b 1. Anstr. der RL 2003/96/EG dahingehend auszulegen, dass er Propan erfasst, das beim Test eines Brenners unter Realbedingungen verbrannt wird, um Messdaten zu erzeugen, und die entstandene Verbrennungswärme nachfolgend nicht genutzt wird?

Fundstelle(n):
WAAAJ-98734

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