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BFH Urteil v. - I B 12/71 BStBl 1971 II S. 723

Gesetze: VwZG § 5

Leitsatz

1. Die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen.

2. Auf die Wirksamkeit der Zustellung hat es keinen Einfluß, wenn das Empfangsbekenntnis später ausgestellt wird; in diesem Falle wirkt es auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Aussteller das Schriftstück als zugestellt entgegengenommen hat.

3. Der auf dem Empfangsbekenntnis angegebene Zustelltag ist nicht maßgebend, wenn er nachgewiesenermaßen unrichtig ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 723
BFHE S. 457 Nr. 102,
OAAAA-98917

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