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Digitaler Nachlass
Status Quo für die Praxis der Nachlassvermögensverwaltung
Auch anlässlich eines aktuellen Praktikervortrages hat sich die Bedeutung des digitalen Nachlasses für die Praxis der Nachlassvermögensverwaltung bestätigt: Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen Bereichen der Nachlassvermögensverwaltung haben die tatsächliche und rechtliche Relevanz der Thematik erlebt – und aus ihrer jeweiligen Praxis als Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker oder sonst mit der Nachlassthematik befasst, bestätigt. Die Entwicklung in diesem Bereich schreitet voran und bleibt zu beobachten. Den aktuellen Stand gibt dieser Beitrag wieder.
Der digitale Nachlass gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Digitale Vermögenswerte werden immer häufiger und es kommt vermehrt auch zu einer Tokenisierung von klassischen Vermögenswerten.
Der Privat Key ist als erbrechtliches Bezugsobjekt anzusehen.
Vergessene Nutzerkonten oder ungesicherte digitale Vermögenswerte sind risikobehaftete Gefahrenquellen. Für den Erblasser, die Erben, aber auch Nachlass-Mandatsträger.
Mittels bisheriger BGH- sowie aktueller OLG-Rechtsprechung lässt sich nach aktuellem Stand auch im Bereich der Social-Media-Accounts bereits agieren. Es dürfte jedoch einigen Begründungsmühen bedürfen. Jedenfalls bis der BGB-Gesetzgeber ggf. eine finale Klarstellung herbeigeführt hat.
I. Digitaler Nachlass im Allgemeinen
Der digitale Nachlass: spannend, vielschichtig, komplex. Er kann aber auch (versteckte) Risiken mit sich bringen. Daher sollte sich mit der Thematik befasst werden: Was ist digitaler Nachlass im Allgemeinen und was gehört (nicht) dazu?
Vereinfacht gesprochen, beschreibt der Begriff „digitaler Nachlass“ alle digitalen Informationen und Daten, die im Falle des Todes von dem Verstorbenen hinterlassen werden.
Etwa 4 % der Deutschen im Alter zwischen 16-74 waren noch nie „im Netz“. Im Umkehrschluss haben 96 % der Deutschen in diesem sehr weiten Altersbereich bereits im Internet Spuren in Form von Konten, Daten oder/und Vermögenswerten hinterlassen. Was insgesamt bereits quantitativ eine immens hohe Praxisrelevanz bedeutet.
Zu den digitalen Spuren, die im Todesfall Teil des digitalen Nachlasses werden können, zählen etwa: