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FG Köln 04.12.2024 12 K 1369/21, IWB 16/2025 S. 603

FG Köln | Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten

Der Kläger ist Pilot bei der A AG und seit Anfang 2014 dem Stationierungsflughafen B arbeitsrechtlich zugewiesen. Dort musste der Kläger regelmäßig zu einer bestimmten Zeit vor Abflug anwesend sein und bestimmte Formalitäten sowie notwendige Prozesse abwickeln und durchlaufen. Hierfür steht der Flugcrew am Flughafen ein abgetrennter Bereich zur Verfügung. Zum Flughafen fuhr er regelmäßig mit seinem Pkw. Hierfür setzte der Kläger im Streitjahr 2018 in seiner Einkommensteuererklärung insgesamt 73 Fahrten zum Flughafen B mit jeweils 300 gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt und mit einem Betrag von 0,30 € als Werbungskosten bzw. als Dienstreisen an. Das Finanzamt gab dem nicht statt, sondern berücksichtigte die Fahrten im Einkommensteuerbescheid lediglich als Fah...