Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fokus: Verbraucherschutz – Kündigungsschaltfläche auch bei automatisch endenden Verträgen?
Der BGH hatte über Folgendes zu urteilen: Ist die Einrichtung einer Kündigungsschaltfläche für ordentliche und außerordentliche Kündigungen eines im Internet geschlossenen Vertrags auch dann auf einer Internetseite einzurichten, wenn der Vertrag nur eine Einmalzahlung vorsieht und ohne Kündigung am Ende der Laufzeit von zwölf Monaten endet (, NWB NAAAJ-93371)?
Sachverhalt
Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Beklagte ist ein Versandhandel, die auf ihrer Internetseite das Vorteilsprogramm „OTTO UP“ anbietet. Es gibt eine Basisvariante („OTTO UP Basic“) und eine Variante „OTTO UP Plus“, die gegen ein Jahresentgelt i. H. von 9,90 € zu erhalten ist. Ein Inhaber eines Kundenkontos kann sich auf der Internetseite der Beklagten für eines der beiden Pakete entscheiden und anschließend mit Käufen Punkte sammeln. Diese Punkte können dann bei neuen Käufen eingelöst werden. Bei der kostenpflichtigen Variante „OTTO UP Plus“ bekommt der Kunde bei der Bestellung von Produkten, die als nachhaltig gekennzeichnet sind, die doppelte Anzahl an Punkten. Außerdem werden unabhängig vom Bestellwert keine Ve...