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Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Token (NFT) (FG)
Das Niedersächsische FG hat
entschieden, dass bei einem unternehmerischen, entgeltlichen Handel aus dem
Inland mit Non-Fungible Token (NFT) zu digitalen Bilddateien im Rahmen von
Kollektionen (sog. NFT Collectibles), bei dem nicht das Sammelobjekt selbst,
sondern nur ein Datenbankeintrag auf einer dezentralen Blockchain gehandelt
wird, mit dem sich ein Erwerber als "Eigentümer" des digitalen Guts ausgeben
kann, die NFT-Transaktionen keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen nach
§ 3 Abs. 9
UStG darstellen; eine Pseudonymisierung der
Krypto-Wallet-Adressen der Leistungsempfänger steht insofern der
Umsatzsteuerbarkeit nicht entgegen (; Revision
zugelassen).
Hintergrund: Als NFT werden kryptografische Token bezeichnet, die...