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IWB Nr. 16 vom Seite 608

EU-Verrechnungspreisrichtlinie wird derzeit nicht weiterverfolgt

Dr. Anne-Kathrin Barth, Director, PwC und Hilde Appel, Senior Manager PwC

[i]ECOFIN, Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) zu Steuerfragen - ECOFIN 853 unter https://go.nwb.de/bev8sAm fand die letzte Sitzung des Rates für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Union (ECOFIN) unter polnischem Vorsitz statt. Hierbei wurde auch der halbjährliche Bericht zu Steuerfragen verabschiedet. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung des vor knapp drei Jahren veröffentlichten Entwurfs einer EU-Verrechnungspreisrichtlinie nicht mehr möglich erscheint.

I. Überblick zur EU-Verrechnungspreisrichtlinie

Am veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf einer EU-Verrechnungspreisrichtlinie im Rahmen der sog. BEFIT-Initiative zur Schaffung einer einheitlichen steuerlichen Bemessungsgrundlage innerhalb der EU (Vorschlag für eine Verrechnungspreisrichtlinie - COM(2023) 529 final).

[i]Einheitliche Anwendung grundlegender Verrechnungspreisgrundsätze über EU-VorgabeDer Entwurf der EU-Verrechnungspreisrichtlinie erging vor dem Hintergrund, dass eine zuweilen abweichende Auslegung und Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes und der OECD-Verrechnungspreisleitlinien innerhalb der EU-Mitgliedstaaten vorherrschen. Der Vorschlag zielte somit auf eine einheitliche Anwendung grundlegender Verrechnungspreisgrundsätze in der EU ab. Eine solche Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften ...