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Der Data Act in der unternehmerischen Praxis insbesondere von KKU und KMU ab dem 12.9.2025
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2344Der sog. Data Act (DA) (Verordnung [EU] 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates v. ) soll als Teil der EU-Datenstrategie primär einen Binnenmarkt für Daten schaffen. Um diesem Ziel gerecht werden zu können, enthält die Verordnung Rechte und Pflichten hinsichtlich des Datenzugangs und der Datennutzung, die künftig für die Betroffenen insbesondere auf unternehmerischer Ebene Bedeutung erlangen.
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Anwendungsbereich und Adressatenkreis des DA
[i]Der Datenbegriff des DADer DA hat einen weiten Anwendungsbereich und gilt für sämtliche Produktdaten und verbundene Dienstdaten, die von vernetzten Produkten und verbundenen Diensten generiert werden. [i]Entstehung eines Dreiecks Nutzer, Dateninhaber und -empfängerDer Adressatenkreis des DA ist denkbar weit. Zentrale Rollen kommen dem Nutzer, dem Dateninhaber sowie dem Datenempfänger zu. Nutzer können natürliche oder juristische Personen sein. Diesen müssen lediglich vertraglich Rechte für die Nutzung des vernetzten Produkts übertragen worden sein. Die Definition des Dateninhabers ist aufgrund ihres zirkulären Charakters weniger eindeutig. Der Datenempfänger darf vor allem nicht auch Nutzer des konkreten vernetzten Produkts sein. Daraus erg...