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BFH 29.04.2025 VI R 12/23, StuB 16/2025 S. 635

Einkommen-/Lohnsteuer | Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt

Führt der Stpfl. im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG nicht (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 9 Abs. 4a Satz 12, § 9 Abs. 6 EStG). NWB RAAAJ-96569

Praxishinweise

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG). Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG setzt das Vorliegen eines eigenen Hausstands das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Bedeutung kommt dem Tatbestandsmerkmal „finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung“ nur zu, sowe...