Suchen Barrierefrei

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 26.06.2025 V B 23/24, StuB 16/2025 S. 639

Zur Darlegung grundsätzlicher Bedeutung

(1) Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO muss sich der Beschwerdeführer zu der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage sowohl mit der vorhandenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des BFH oder anderer Gerichte wie auch mit dem Schrifttum befassen. (2) Unionsrechtlich ist geklärt, dass ein Schuldner einer S. 640Abgabe sich nicht darauf berufen kann, dass die Befreiung anderer Personen eine staatliche Beihilfe darstelle, um sich seiner Zahlungspflicht zu entziehen (Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO). NWB JAAAJ-95471

Praxishinweise

Der BFH wies die Beschwerde eines Betreibers von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Bayern zurück. Die Vorinstanz (