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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 09 | Freiberufliche Einkünfte: Nachweis einer ingenieurähnlichen Tätigkeit durch einen Kfz-Sachverständigen

Die rechtliche Gleichstellung des Qualifikationsniveaus eines Kfz-Meisters mit einem Bachelorabschluss im Europäischen Qualifikationsrahmen oder im Deutschen Qualifikationsrahmen erbringt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs für sich betrachtet nicht den Nachweis, dass der Steuerpflichtige über Vorbildung verfügt, die mit einem abgeschlossenen Ingenieurstudium in der Breite und in der Tiefe vergleichbar ist.

Der Bundesfinanzhof hat sich jüngst auch mit der Frage befasst, ob ein selbständiger Kfz-Meister, der als Kfz-Sachverständiger tätig ist, eine ingenieurähnliche Tätigkeit ausübt und daher freiberufliche Einkünfte erzielt.

Der Kfz-Meister im Streitfall trug vor: Nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen sei ein Meistertitel mit einem Bachelorabschluss vergleichbar. Es sei daher ohne weitere Nachweise davon auszugehen, dass er über eine Vorbildung verfüge, die mit einem abgeschlossenen Ingenieurstudium vergleichbar sei.

Der Bundesfinanzhof hat dem widersprochen. Eine freiberufliche Tätigkeit übt zwar – so der VIII. Senat – auch derjenige aus, der einen der Berufstätig...