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Track 26 | Sonderausgaben: Abzug des Mietwerts einer überlassenen Altenteilerwohnung als dauernde Last
Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, kann der Übernehmer nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Nürnberg den Mietwert der überlassenen Wohnung als Sonderausgabe i. S. des § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. b EStG (dauernde Last) absetzen. Das letzte Wort hat der BFH.
So langsam läuft uns die Zeit davon. Zum Abschluss dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen daher noch einige interessante neu anhängige Verfahren im Schnelldurchlauf. So muss der Bundesfinanzhof eine Frage klären, die für die Land- und Forstwirte unter Ihren Mandanten von großer Bedeutung sein kann.
Das FG Nürnberg hat entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden: Hat sich der Übergeber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs anlässlich der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Wohnungsrecht an einer Wohnung des übergebenen Vermögens vorbehalten, kann der Übernehmer den Mietwert der überlassenen Altenteilerwohnung als dauernde Last im Rahmen der Sonderausgaben absetzen.
Dies gilt – so die Richter ...